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Rechtsanwalt Jan Buchholz ist seit 1998
als Rechtsanwalt tätig.
Er ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Berlin und des Berliner sowie Deutschen
Anwaltvereins.
Zugleich gehört er der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen
Anwaltverein an.
Ferner nimmt er am Arbeitskreis Verkehrsrecht des Berliner
Anwaltsvereins teil.
Zunächst übte er die Rechtsanwaltstätigkeit fünf Jahre in einer Kanzlei
in Berlin-Tempelhof aus. Er besitzt auch die zusätzliche Qualifikation des Fachanwalts
für Verwaltungsrecht.
Seine eigene
Kanzlei im Süden Berlins, in Buckow, gründete er im Jahr 2003. Seit 2017
wird das Kanzleiteam durch Rechtsanwalt Björn von der Ohe verstärkt, der
auf eine Berufserfahrung seit 1995 zurückblicken kann.
Die Vertretungsberechtigung erstreckt sich neben der
Verwaltungsgerichtsbarkeit auf alle
Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte
einschließlich des Kammergerichts Berlin.
Ehrenamtlich engagiert sich
Rechtsanwalt Jan Buchholz unter anderem für die Arbeitsgemeinschaft - Das sympathische Buckow
e.V., deren Vorsitzender er seit 2017 ist, und den Grundbesitzerverein Alt-Buckow 1932 e.V.
sowie als Schriftführer
für den Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V.
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