Verkehrsrecht
Unfallregulierung
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Schadenersatz
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderung
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Nutzungsausfall
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Schmerzensgeld
Tipp: Bei einem vom
Unfallgegner verursachten
Verkehrsunfall können Sie sich generell von Beginn
an anwaltlich vertreten lassen.
Die Rechtsanwaltsgebühren müssen von der Haftpflicht-
versicherung des Unfallgegners übernommen werden.
Dies ist durch die Gerichte entschieden und mit einer
"Waffengleichheit" gegenüber den Versicherungen
begründet worden. Der Rechtsanwalt kann
ungerechtfertigte Kürzungen zurückweisen und von
Beginn an auf eine schnelle vollständige Regulierung
hinwirken.
Vollkasko
und Teilkasko
Bußgeldsachen
- Ordnungswidrigkeiten
- Einspruch
gegen Bußgeldbescheid
- Fahrverbot
- Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht,
Fahrstreifenwechsel, Vorfahrtsverstoß,
Handy, Fahrzeugmängel,
Vorwurf Unfallverursachung u.a.
Verkehrsstrafrecht
- Fahrlässige Körperverletzung,
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Nötigung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Alkohol
- Drogen
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Verwaltungsrecht
Hierzu gehört
auch:
- Fahrerlaubnisrecht
- Entzug der Fahrerlaubnis
- MPU
- Aufbauseminar
- 18 Punkte
- Fahreignung im Alter
- Fahrtenbuch
- Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis
Vertragsrecht
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Autokauf
- Rücktritt
- Schadensersatz
Hinweis: Wir akzeptieren alle Rechtsschutz-
versicherungen. Es besteht bei allen Rechtsschutz-
versicherungen die
freie Anwaltswahl.
Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage ein.
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