Bußgeldsachen
Wir wehren uns für Sie gegen Bußgeldvorwürfe!
Wir wahren Ihre Rechte im Bußgeldverfahren, falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, auch bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides. Bereits vor Erlass des Bescheides können wir auf eine Einstellung hinwirken. Gerne sichern wir Ihre Interessen, wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Wir helfen Ihnen insbesondere auch bei folgenden Vorwürfen:
- Rotlichtverstoß
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Trunkenheitsfahrt, Alkohol
- Fahrt unter Drogeneinfluß (Cannabis etc.)
- Vorfahrtsverletzung, Spurwechsel, Unfallverursachung
- Abstandsmessung
- Handy am Steuer
- und anderes
Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.
Tel. (030) 604 32 36
Natürlich können Sie sich auch per E-Mail unter kontakt@kanzleibuchholz an uns wenden.
Zudem bieten wir Ihnen auf unserer speziellen Homepage weitere interessante Informationen zum Thema Bußgeldrecht: