Fahrerlaubnisrecht


Die Fahrerlaubnis ist sehr wichtig. Gerät die Fahrerlaubnis in Gefahr, ist vieles von Beginn an zu beachten.

Bei einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis. In Bußgeldsachen sind zumindest Fahrverbote von mehreren Monaten möglich.

Was viele nicht bedenken: Auch wenn in einem Strafverfahren oder Bußgeldverfahren keine Entziehung erfolgt, kann sich auch noch die Fahrerlaubnisbehörde melden. Auch von dort droht eine Entziehung. Zu einer kompetenten Beratung und Vertretung gehört es auch die möglichen weiteren Folgen zu beachten. Gerade zu Anfang können wichtige Weichen gestellt werden mit dem Ziel die Fahrerlaubnis zu behalten.

Wir können Ihnen auch zusätzlich eine Erstberatung (teilweise kostenfrei) bei einer anerkannten MPU-Vorbereitungsstelle vermitteln, wenn Sie dies wünschen. Natürlich haben Sie auch insofern die freie Wahl.

Zum Fahrerlaubnisrecht gehören insbesondere:

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • MPU
  • Aufbauseminar
  • Punkte in Flensburg
  • Fahreignung im Alter
  • Fahrtenbuch
  • Wiedererteilung/ Neuerteilung der Fahrerlaubnis


Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.

Tel. (030) 604 32 36
 

Natürlich können Sie sich auch per E-Mail unter kontakt@kanzleibuchholz an uns wenden.

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