Rechtsanwalt Björn von der Ohe

(angestellter Rechtsanwalt)


Seit 1995 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und hier schwerpunktmäßig vor allem auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig.

Mit meiner langjährigen Berufserfahrung helfe ich Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen, egal ob Sie als Autofahrer, Motorradfahrer oder Fußgänger ein rechtliches Problem haben, beispielsweise im


Verkehrszivilrecht

  • Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfall  
  • Schmerzensgeldansprüche  
  • Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung
  • fiktive Abrechnung
  • Reparaturkosten


Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Geschwindigkeitsverstoß  
  • Rotlichtverstoß
  • Fahren unter Alkoholeinfluß  
  • Cannabis  
  • Rettungsgasse  
  • Handy am Steuer


Verkehrsstrafrecht

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort  
  • Körperverletzung
  • Trunkenheitsfahrt  
  • Straßenverkehrsgefährdung


Allgemeines Strafrecht

  • Vorsätzliche Körerverletzung
  • Beleidigung
  • Unerlaubter Waffenbesitz
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Jugendstrafverfahren



Mir ist es ein Anliegen, meine Mandanten nicht nur gut, sondern auch verständlich und umfassend zu informieren. Deshalb nehme ich mir für mein Beratungsgespräch mit Ihnen auch Zeit.

Ob es nun um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geht, um die Vermeidung eines Bußgeldes mit Fahrverbot und Punkten in Flensburg, oder um die Entwicklung einer optimalen Strategie für Ihre Strafverteidigung.

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